Eine kurze Einführung
Unsere Vorgehensweise
und Therapieangebote
Zur Aufnahme einer Sprach-, Sprech- oder Stimmtherapie benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Heilmittelverordnung). Die Verordnung stellt der Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt/Pädaudiologe, Kieferorthopäde, Neurologe u.a. aus.
Die Kosten der Therapie übernimmt dann Ihre gesetzliche Krankenkasse oder private Krankenversicherung.
Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr sind zuzahlungspflichtig (10% der Behandlungskosten plus eine Rezeptgebühr von 10,– Euro). Diese Zuzahlungen entfallen bei chronisch Kranken bzw. bei Patienten mit geringem Einkommen bei Vorlage eines Befreiungsausweises.